Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins in der Türkei

Ein Erbschein ist ein zentrales Dokument im Erbrecht, das die Erbberechtigung und die Verfügungsbefugnis der Erben nachweist. Bei Erbschaften in der Türkei ist ein türkischer Erbschein (Veraset İlamı) zwingend erforderlich, um Nachlassvermögen wie Immobilien, Bankkonten oder sonstige Vermögenswerte rechtlich geltend zu machen. Ohne dieses Dokument können Erben ihre Ansprüche nicht durchsetzen, und das Nachlassvermögen bleibt rechtlich blockiert.


Ein in Deutschland oder einem anderen Land ausgestellter Erbschein entfaltet in der Türkei keine rechtliche Wirkung. Für die Anerkennung des Erbrechts und die Durchführung von Eigentumsübertragungen, insbesondere bei Immobilien, ist die Beantragung eines türkischen Erbscheins erforderlich. Das türkische Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) verlangt zwingend die Vorlage eines türkischen Erbscheins, um die Eigentumsübertragung auf die Erben rechtswirksam vorzunehmen.


Warum ist ein Erbschein in der Türkei notwendig?


  1. Nachweis der Erbberechtigung: Der türkische Erbschein dient als offizieller Nachweis für die Erben, dass sie rechtmäßig zur Verwaltung und Verteilung des Nachlasses berechtigt sind. Ohne dieses Dokument können Erben keine Ansprüche geltend machen.
  2. Grundbuchangelegenheiten: Für die Übertragung von Immobilien auf die Erben oder deren Verkauf verlangt das Grundbuchamt in der Türkei einen türkischen Erbschein. 
  3. Freigabe von Bankguthaben und finanziellen Vermögenswerten: Türkische Banken setzen einen türkischen Erbschein voraus, um Konten freizugeben oder Erbanteile auszuzahlen.
  4. Schutz vor Anfechtungen: Ein gültiger türkischer Erbschein schützt die Erben vor möglichen Anfechtungen durch Dritte und schafft Rechtssicherheit.
  5. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Auch wenn ein ausländischer Erbschein oder ein Testament vorliegt, verlangen die türkischen Gesetze eine gerichtliche Überprüfung und Bestätigung, bevor Nachlassvermögen verteilt oder übertragen werden kann.


Der Ablauf des Erbschein-Verfahrens in der Türkei


  1. Prüfung der Dokumente: Alle erforderlichen Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  2. Einreichung des Antrags: Der Antrag wird beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht.
  3. Gerichtliche Überprüfung: Das Gericht prüft die Erbberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen und eventueller Zeugenaussagen.
  4. Erteilung des Erbscheins: Nach Abschluss des Verfahrens stellt das Gericht den türkischen Erbschein aus.

Unsere Dienstleistungen


Als erfahrene Kanzlei im internationalen und türkischen Erbrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in allen Phasen des Erbscheinverfahrens:


  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihren Fall, prüfen die Erbberechtigung und identifizieren die notwendigen Schritte.
  • Dokumentenerstellung und -übersetzung: Wir kümmern uns um die Beglaubigung, Apostille und Übersetzung Ihrer Unterlagen.
  • Antragstellung: Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn bei den zuständigen türkischen Gerichten ein.
  • Vertretung vor Gericht: Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Ihre Interessen vor Ort in der Türkei.
  • Nachlassabwicklung: Wir unterstützen Sie bei der Übertragung von Immobilien, der Freigabe von Bankguthaben und der Verteilung des Nachlasses.

 


Warum sollten Sie uns wählen?


  • Erfahrung: Langjährige Expertise im internationalen und türkischen Erbrecht.
  • Kompetenz: Tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Anforderungen und Verfahren in der Türkei.
  • Effizienz: Wir gewährleisten eine schnelle und reibungslose Abwicklung Ihres Antrags.

 





 
 
 
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