Gesetzliche Betreuung 

Rechtliche Betreuung wird in vielfältiger Form von unterschiedlichen Kompetenzträgern durchgeführt. Diese können unter anderem sein: Familienangehörige, weitere ehrenamtliche Betreuer, Betreuungsvereine oder Rechtsanwälte. Die Entscheidungskompetenz über die Wahl des Betreuers liegt beim Betreuungsgericht, wobei der Betroffene oder seine Angehörigen Anregungen aussprechen können, wenn aus dem eigenen Kreis keine Person in Frage kommt, die zur Übernahme der Betreuung bereit oder in der Lage ist.

 

Als regelmäßig amtlich bestellte gesetzliche Betreuerin unterstützt Frau Rechtsanwältin Ergün-Cakir gemeinsam mit ihrem Team, Menschen, die aufgrund von festgestellten gesundheitlichen oder geistlichen Beeinträchtigungen in der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert oder eingeschränkt sind.

Die gesetzliche Betreuung umfasst unter anderem die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten sowie Pflege- und Krankenkassen sowie im Bedarfsfalle die Organisation von weiteren vielfältigen Angelegenheiten, zu deren eigenständigen Regelung der Betreute mit eigenen Ressourcen nicht mehr in der Lage ist. Den Betreuungsumfang der zu regelnden Angelegenheiten bestimmt dabei das Betreuungsgericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsverein.


 

 
 
 
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