Schwerbehindertenrecht
Menschen mit Behinderungen dürfen weder gesellschaftlich noch in materieller und finanzieller Hinsicht benachteiligt werden. Sie haben das Recht auf ein würdevolles Leben ohne Barrieren. Dies ergibt sich sowohl aus Gesichtspunkten der Ethik, Moral und dem gesellschaftlichem Anstandsgefühl, wiedergegeben in den deutschen Gesetzen.
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei AM ALTEN MARKT berät und vertritt ihre MandantInnen und KlientInnen gegenüber den Versorgungsämtern und Sozialämtern sowohl im Antrags- und Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren.
Nachfolgend erhalten Sie einen nicht abschließenden Überblick von gängigen Beratungs- und Vertretungsschwerpunkten:
- Mehrbedarfszulage bei Grundsicherungsempfängern
- Freibeträge beim Einkommen für den Bezug von Wohngeld
- Barrierefrei Wohnen (Dusche, Treppenlift, Hausnotruf) und Haushaltshilfe
- Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (auch für Begleitpersonen)
- Ermäßigung, bzw. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Telefongebührenermäßigung
- Preisermäßigung, bzw. kostenlose Beförderung im Flugverkehr
- Steuerermäßigung (auch für in Beziehung stehende Dritte)
- Zusatzurlaub
- Ermäßigte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur usw.)
- Gleichstellung als Schwerbehinderter (bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)